Kleinlotterien und Sportwetten
(gültig ab 1. Januar 2021, aktualisiert 15.09.2021)
Alle Gesuche müssen direkt via Online-Formular über die Webseite des Lotterie- und Sportfonds des Kantons Berns gestellt werden. Bei Fragen unterstützt seitens BLV Alex Kuhn (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne.
Hinweis: Aufgrund der neuen rechtlichen Grundlagen des Bundes kann ab 2021 die Durchführung einer Kleinlotterie nicht mehr an Swisslos übertragen werden.
Kleinlotterien
Kleinlotterien werden für gemeinnützige Zwecke von mindestens regionaler Bedeutung oder für Veranstaltungen von mindestens regionaler Bedeutung bewilligt.
Eingabefrist: 30. September des Jahres vor Losverkauf/Veranstaltung
Lokale Sportwetten
Sportwetten sind ausschliesslich nach dem Totalisatorprinzip erlaubt (d.h. Gewinne werden allein durch die Spieleinsätze getragen). Das Sportereignis muss öffentlich zugänglich sein. Sportwetten bei Wettkämpfen mit mehrheitlich minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen sind unzulässig.
Höchstbeträge: 200 Franken für einen einzelnen Einsatz und 200’000 Franken für die Summe aller Einsätze pro Wettkampftag
Gewinne: mindestens 50% der Einsätze.
Das Mindestalter für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Sportwetten beträgt 18 Jahre.
Sportwetten sind für maximal zehn durchgeführte Sportereignisse pro Tag zulässig.
Eingabefrist: 60 Tage vor der Veranstaltung