Sportfonds / Beiträge
(gültig ab 1. Januar 2021, aktualisiert 15.09.2021)
Alle Gesuche müssen direkt via Online-Formular über die Webseite des Sportfonds des Kantons Berns gestellt werden. Der Praxisleitfaden hilft beim Ausfüllen. Bei Fragen unterstützt der Verantwortliche für die Leichtathletik Alex Kuhn (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne.
Sportmaterial
Beitragsberechtigt ist das übliche, unpersönliche, der Ausübung der Sportart dienliche Sportmaterial und deren Bestandteile gemäss Sportmaterialliste.
Wichtiger Hinweis: Gewisse Anschaffungen, die bisher als mobiles Sportmaterial eingegeben wurden, sind neu unter «mobile Sportanlagen» einzureichen. Gesuche dafür sind vor Inangriffnahme zu stellen.
Eingabefrist: rückwirkend bis zum 1. Januar des Vorjahres
Sportwettkämpfe
Gesuche sind nach der Durchführung des Wettkampfs beim Sportfonds bis Ende des folgenden Kalenderjahres einzureichen.
Eingabefrist: rückwirkend bis zum 1. Januar des Vorjahres
Sportliche Grossveranstaltungen für den Breitensport
Beiträge für die Organisation einer sportlichen Grossveranstaltung für die breite Öffentlichkeit.
Eingabefrist: rückwirkend bis zum 1. Januar des Vorjahres
Teilnahme an europäischen Sportwettkämpfen
Beiträge für die Teilnahme bernischer Einzelsportlerinnen und Einzelsportler oder Mannschaften an sportlichen Europameisterschaften oder an Europacups.
Eingabefrist: 90 Tage nach Abschluss des Wettkampfes
Nachwuchs-Breitensport
Kantonalbernische Sportvereine können Nachwuchsförderbeiträge im Breitensport für sportliche Aktivitäten von Jugendlichen zwischen 5 und 20 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Bern beantragen.
Die Gesuchseingabe für das Jahr 2021 (Stichtag 31. Januar 2021) ist abgeschlossen. Die Formulare für die Nachwuchsförderung 2022 (Stichtag 31. Januar 2022) werden per Januar 2022 aufgeschaltet.
Nachwuchs-Leistungssport
Kantonalbernische und interkantonale Sportverbände können Nachwuchsförderbeiträge im Leistungssport für die Unterstützung von Berner Kadernachwuchs oder Talenten zwischen 5 und 20 Jahren beantragen.
Die Gesuchseingabe für das Jahr 2021 (Stichtag 30. Juni 2021) ist abgeschlossen. Die Formulare für die Nachwuchsförderung Leistungssport 2023 (Stichtag 30. Juni 2023) werden per Juni 2023 aufgeschaltet.
Kurswesen
Beiträge an Aus- und Weiterbildungen für Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärinnen und Funktionäre, welche kantonale oder interkantonale Sportverbände ausschreiben, organisieren und abrechnen.
Eingabefrist: bis drei Monate nach Abschluss des Verbandsjahres